IHK Fortbildungsprüfungen

Zulassungsbedingungen:

 

Fachwirt für Systemgastronomie:

Wird im Rahmen der zweijährigen Fachschule auch die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Systemgastronomie angestrebt, so sind 2 Jahre Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung nachzuweisen. Dabei kann der Besuch der zweijährigen Hotelfachschule mit einem Jahr Berufspraxis angerechnet werden.

 

Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in:

Wird im Rahmen der zweijährigen Fachschule auch die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in angestrebt, so sind abweichend von den Aufnahmevoraussetzungen für die zweijährige Hotelfachschule 3 Jahre Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung nachzuweisen. Dabei kann der Besuch der zweijährigen Hotelfachschule mit einem Jahr Berufspraxis angerechnet werden.

Ausbildereignung nach AEVO

 

 

Gliederung der Fortbildungsprüfung

 

Theorie

 

Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in:

Die schriftlichen Prüfungsleistungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ werden bei erfolgreichem Abschluss auf die schriftlichen IHK-Prüfungen angerechnet. Die Leistung im Prüfungsfach „Mitarbeiter führen und fördern“ muss jedoch noch durch eine schriftliche IHK-Prüfung erbracht werden.

 

Fachwirt für Systemgastronomie:

Die schriftlichen Prüfungsleistungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ werden bei erfolgreichem Abschluss auf die schriftlichen IHK-Prüfungen angerechnet. Die Leistung im Prüfungsfach „Unternehmensführung“ muss jedoch noch durch eine schriftliche IHK-Prüfung erbracht werden.

 

 

Praxis

 

Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in:

Die praktischen Prüfungen werden nach den Vorgaben der IHK-Prüfungsverordnungen durchgeführt.

 

Fachwirt für Systemgastronomie:

Hier ist keine praktische Prüfung vorgesehen, sondern ein situationsbezogenes Fachgespräch gemäß den Vorschriften der IHK Lübeck.